Saison 2025
Unsere Preise
Unsere Preise verstehen sich pro Ferienwohnung und Übernachtung
bei einem Mindestaufenthalt von 5 Nächten und einer Belegung von 2 Personen.
Saison 2025
Unsere Preise verstehen sich pro Ferienwohnung und Übernachtung
bei einem Mindestaufenthalt von 5 Nächten und einer Belegung von 2 Personen.
Wir lieben Tiere – unsere Jagdhündin Britta gehört zur Familie.
Trotzdem sind unsere Ferienwohnungen haustierfrei, vor allem aus Rücksicht auf Allergiker und nachfolgende Gäste. Wir bitten um euer Verständnis.
Die Ferienwohnungen können am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden.
Der Sonntag ist unser Familientag, daher bitten wir um Verständnis, dass die gebuchte Ferienwohnung an diesem Tag erst ab 17:00 Uhr bezogen werden kann.
Bitte teilt uns einige Tage vor eurer Ankunft mit, wann wir euch voraussichtlich begrüßen dürfen.
Für eine gründliche Reinigung der Wohnungen bitten wir euch, diese am Abreisetag bis 9:30 Uhr freizugeben.
Bei Buchungsabschluss bitten wir euch, eine Buchungssicherstellung (Angeld) in Höhe von 40 % der Gesamtsumme eures gebuchten Aufenthaltes (ohne Ortstaxe) auf unser Konto zu überweisen.
Eure Buchung wird nach Erhalt der Buchungssicherstellung verbindlich bestätigt.
Bitte begleicht die Restzahlung eine Woche vor Anreisetag als Vorabbezahlung mittels Banküberweisung.
Wir bemühen uns, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Verbindlich ist das jeweilige Angebot bzw. die Buchungsbestätigung. Für Inhalte externer Links übernehmen wir, trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle, keine Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Zweck: Die übermittelten personenbezogenen Daten werden an die einheitliche Koordinierungsstelle des Guest Pass übermittelt, um die Erstellung und Benutzung des Guest Pass zu ermöglichen und die damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Empfänger: Im Zusammenhang mit der Ausstellung des Guest Pass werden Ihre Daten an das Mobilitätskonsortium mit MwSt.-Nr. 02735170215 übermittelt, das als Gästekartenträger und einheitliche Koordinierungsstelle die Rolle des autonomen Datenverantwortlichen bei der Verarbeitung der übermittelten Daten innehat. Für weitere Informationen über die Verarbeitung, der die Daten unterzogen werden, können Sie eine E-Mail an privacy@moko.bz.it schreiben.
Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung liegt in Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) der DSGVO.